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Informationen zur Anmeldung und Betreuung im Geburtshaus Aichach

Schön, dass Sie zu uns gefunden haben!

 

Wenn Sie Ihr Baby bei uns im Geburtshaus zur Welt bringen wollen, besuchen Sie uns vorab an einem unserer Infoabende.

Diese finden jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 18-20Uhr statt.

Sie können am Besten mit Voranmeldung gerne auch mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin teilnehmen.

Unter folgendem Link können Sie sich zum Infoabend anmelden: geburtshausaichach.hebamio.de/anmeldungQRAnmeldung.png

Die Teilnahme an einem Infoabend ist Voraussetzung für eine Anmeldung zur Geburt!

 

Das Geburtshaus liegt in der Krankenhausstr. 11 in 86551 Aichach. Unser Geburtshaus befindet sich im alten Klinikgebäude im 2. Stock. Bitte folgen Sie zuerst der Beschilderung zur KVB Bereitschaftspraxis. Der Infoabend findet in unseren Kursräumlichkeiten im Geburtshaus statt.
Parkmöglichkeiten finden Sie in der Krankenhausstraße oder auf dem Besucherparkplatz des Krankenhauses.

Infoabend:

An unserem Infobabend haben Sie und Ihr/e PartnerIn die Möglichkeit eine der Hebammen des Geburtshausteams kennen zu lernen, einen ersten Eindruck von unseren Räumlichkeiten zu bekommen und zu erfahren, wie sich die Betreuung im Geburtshaus gestaltet.

 

Sie bekommen von uns in schriftlicher Form die Allgemeinen Vertragsbedingungen, sowie die obligatorische Datenschutzerklärung und den Behandlungsvertrag ausgehändigt.

 

Sollte Ihnen unser Geburtshaus zusagen, können wir gerne im Anschluss an den Infoabend den ersten persönlichen Termin ausmachen. Da unsere Betreuungskapazitäten begrenzt sind, können wir nicht allen Frauen eine Geburt im Geburtshaus zusagen.

Anamnesegespräch:

Bei unserem nächsten Treffen bringen Sie die unterzeichneten Verträge wieder mit und wir klären noch offene Fragen. Außerdem erheben wir eine ausführliche Anamnese und führen die erste Schwangerenvorsorge im Geburtshaus durch.

 

Im Gespräch klären wir außerdem, ob eine außerklinische Geburt bei Ihnen aus medizinischer Sicht grundsätzlich möglich ist. Im Team entscheiden wir dann, ob wir die Begleitung im Geburtshaus übernehmen können.

 

Schwangerenvorsorge:

Für eine ganzheitliche Begleitung während der Schwangerschaft und unter der Geburt ist es uns wichtig, dass mindestens 5 Termine im Rahmen der Schwangerenvorsorge bei uns im Geburtshaus stattfinden. Gerne betreuen wir Sie auch im Wechsel zu Ihrem/r FrauenärztIn.

 

Wir Hebammen richten uns bei der Vorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien und können alle notwendigen Untersuchungen inkl. Laboruntersuchungen wie Blutentnahme, Abstriche oder Blutzuckertest (oGTT) durchführen.

 

Sollte es zu Auffälligkeiten im Schwangerschaftsverlauf kommen, arbeiten wir eng mit Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen sowie der geburtshilflichen Abteilung der Klinik Ihrer Wahl zusammen.

 

Eine außerklinische Geburt erfordert ein enges Vertrauensverhältnis zwischen der Schwangeren und den Hebammen. Deshalb haben wir uns zum Ziel gesetzt, dass jede Schwangere/ jedes Paar im Laufe der Schwangerschaft möglichst jede Hebamme des Geburtshausteams kennen lernt.

 

Bei jedem Termin nehmen wir uns ausreichend Zeit, um auf alle Fragen einzugehen und beratend zur Seite zu stehen. Natürlich können Sie auch unsere Zusatzleistungen wie Akupunktur, Homöopathie, Taping, Massagen oder Effektive Manuelle Hilfen ® (EMH) in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns gerne darauf an oder vereinbaren einen Termin!

Geburtsgespräch:

Bei unserem dritten Gesprächstermin um die 30. Schwangerschaftswoche klären wir Sie über alle Besonderheiten einer Geburt im Geburtshaus auf und besprechen das Vorgehen im Falle eines Notfalls oder bei einer Verlegung.

 

Sie bekommen von uns einen Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung zur außerklinischen Geburt, die sowohl von Ihnen und Ihrem/r PartnerIn/ Ihrer Begleitperson als auch von der aufklärenden Hebamme unterschrieben wird.

Wochenbettgespräch:

Das letzte Gespräch findet in der Regel zwischen der 34. und 36. Schwangerschaftswoche statt. Wir besprechen mit Ihnen, welche Dinge im Vorfeld zu organisieren und vorzubereiten sind, damit einem entspannten Wochenbett nichts mehr im Wege steht.

 

Alle Fragen rund um das Thema Erstausstattung, Babypflege, Schlafumgebung und vieles mehr können bei diesem Termin beantwortet werden.

Rufbereitschaft:

Ab der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche ist eine Geburt bei uns im Geburtshaus möglich. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass Mutter und Kind gesund sind. Zu diesem Zeitpunkt beginnt für uns Hebammen die Rufbereitschaft zur Geburt. Die diensthabende Hebamme ist für Sie 24h über ein Rufbereitschaftshandy erreichbar. Am Telefon wird dann besprochen, ob die Hebamme zunächst für einen Hausbesuch zu Ihnen nach Hause kommt oder ob Sie sich direkt mit ihr im Geburtshaus treffen.

 

Für die Zeit der Rufbereitschaft (37+0 bis 42. SSW) erheben wir eine Rufbereitschaftspauschale von 600€. Einige Krankenkassen bezuschussen dies mit 200-300€. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse in welchem Umfang die Rufbereitschaftspauschale erstattet wird. Sollte die Rufbereitschaftspauschale Ihre finanzielle Möglichkeiten übersteigen, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll im persönlichen Gespräch an uns!

Geburt:

Im Geburtshaus gewährleisten wir eine 1:1 Betreuung. Das heißt, eine Hebamme ist exklusiv nur für Sie zuständig. Zur Geburt selbst wird eine zweite Hebamme dazu gerufen.

 

Bei einer Geburt im Geburtshaus ist kein Arzt oder Kinderarzt anwesend. Sollte ärztliche Hilfe notwendig sein, verlegen wir in die nächstgelegene Klinik oder in eine Klinik Ihrer Wahl.

 

Von Zeit zu Zeit haben wir auch Hebammenschüler/innen bei uns, die uns bei allen Tätigkeiten begleiten.

 

Während der Geburt kontrollieren wir regelmäßig die Herztöne Ihres Babys und gehen sicher, dass es Ihnen beiden gut geht. Durch Abtasten des Bauches könnenwir die Lage des Kindes feststellen.

 

Vaginale Untersuchungen führen wir nur bei Bedarf und in enger Abstimmung mit Ihnen durch.

 

Wir möchten Ihnen eine weitestgehend interventionsarme Geburt ermöglichen, damitSie selbstbestimmt und ungestört Ihr Baby in Empfang nehmen können. Auch eine Wassergeburt ist bei uns im Geburtshaus möglich und wird von den Frauen häufig bevorzugt.

 

Nachdem Ihr Baby geboren wurde, warten wir in aller Ruhe das Ablösen der Plazenta ab. In der Regel wird die Plazenta spontan nach dem Auspulsieren der Nabelschnur geboren. Erst dann nabeln wir Ihr Baby ab. Besonderen Wert legen wir nach der Geburt auf ein intensives Bonding der Familie und unterstützen Sie gerne beim ersten Stillen. Sofern es Mutter und Kind gut geht, ermöglichen wir mindestens eine Stunde ungestörten Hautkontakt.

 

Die Versorgung von möglichen Geburtsverletzungen übernehmen wir  Hebammen im Geburtshaus in Absprache mit Ihnen und unter ausreichend lokaler Betäubung.

 

Die Erstuntersuchung des Kindes (U1) erfolgt gemeinsam mit Ihnen noch im Geburtshaus durch die Hebamme. Wenn Ihr Baby gut getrunken hat und es Ihnen gut geht, können Sie etwa nach 2-4 Stunden nach Hause fahren. Alle nötigen Unterlagen, wie das gelbe Kinderuntersuchungsheft, den Mutterpass und die Geburtsanzeige für das Standesamt werden von uns ausgefüllt und Ihnen nach Hause mitgegeben. Die Hebamme bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen im Wochenbett und informiert Ihre Wochenbett-Hebamme über die Ankunft Ihres Kindes.

Wochenbett:

Uns ist es ein großes Anliegen alle Geburtshaus-Familien auch in der Zeit nach der Geburt weiter zu betreuen. Jedoch ist dies abhängig von der Entfernung Ihres Wohnortes und von unseren Kapazitäten nicht immer möglich. Wir klären diese Frage deshalb mit Ihnen schon frühzeitig in der Schwangerschaft, damit Sie sich gegebenenfalls um eine Wochenbett-Hebamme in Ihrer Nähe kümmern können. Die zuständige Wochenbett-Hebamme kommt in der Regel innerhalb der nächsten Stunden zum ersten Hausbesuch zu Ihnen und übernimmt die Betreuung zu Hause. Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit einem niedergelassenen Kinderarzt, der dann die U2 zwischen dem 3. und 10. Lebenstag durchführt. Im Laufe des 2. bis 3. Lebenstages (36 bis 72 Stunden nach der Geburt) ist ein Screening des Blutes auf angeborene Stoffwechselerkrankungen beim Baby möglich. Bitte klären Sie mit Ihrer Wochenbett-Hebamme, ob sie dies durchführt. Andernfalls nimmt es Ihr Kinderarzt ab.

Nachgespräch:

Wenn Sie möchten, können Sie gerne jederzeit die Möglichkeit eines Nachgesprächs im Geburtshaus wahrnehmen. Wir nehmen uns Zeit, um gemeinsam die Geburt zu reflektieren und sind offen und dankbar für Feedback und konstruktive Kritik.